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Die Verfahrenstechnik einer Anlage zur Verarbeitung Tierischer Nebenprodukte (VTN) wird durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in wesentlichen Punkten festgeschrieben.

Stetig wachsenden Anforderungen im Umweltschutz und bei der Tierseuchenbekämpfung muß man durch innovative Technik und Erneuerung begegnen.

 

     
   Seit Feb. 2002: Verarbeitungsmenge 540 Tagestonnen genehmigt!